EEG – Erneuerbare-Energien-Gesetz
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist der entscheidende Treiber für die positive Entwicklung der Erneuerbaren Energien im Stromsektor. Durch den darin garantierten Vorrang für regenerativ erzeugten Strom bei der Einspeisung und die im Vorhinein festgelegten Vergütungssätze über eine Laufzeit von 20 Jahren hat der Bund sichere Investitionsbedingungen geschaffen und dadurch große Mengen an privatem Kapital für den Ausbau der Erneuerbaren Energien mobilisiert.
Das EEG folgt dem Stromeinspeisungsgesetz nach, das bereits 1990 beschlossen wurde und am 1.1.1991 in Kraft trat. Es legte erstmals die systematische Förderung der Erneuerbaren Energien im Stromsektor fest, indem es eine Abnahmepflicht sowie die Vergütung für regenerativ erzeugten Strom garantierte. Die Formulierung des EEG ist vor allem engagierten Parlamentariern zu verdanken, die trotz geringer Unterstützung des seinerzeit federführenden Wirtschaftsministeriums dieses innovative Instrument über Parteigrenzen hinweg gestaltet und auf den Weg gebracht haben. Inzwischen wurde es in weit über 40 Ländern zur Vorlage für ähnliche Regelungen.
Das deutsche EEG trat erstmals am 1. April 2000 in Kraft. Anschließend wurde es zum 1. August 2004, zum 1. Januar 2009 und nun zum 1. Januar 2012 dreimal novelliert. In den ersten zehn Jahren seines Bestehens hat das Gesetz dazu geführt, dass sich der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung in Deutschland annähernd verdreifacht hat. 2010 leisteten die Erneuerbaren bereits einen Beitrag von über 17 Prozent zur Stromversorgung.
In der Novelle von 2009 wurden Vergütungssätze an aktuelle Entwicklungen angepasst und zusätzliche Anreize für die Fortentwicklung neuer Technologien geschaffen. Beispielsweise erhalten petrothermale Techniken in der Geothermie einen zusätzlichen Bonus. Ähnliches gilt für innovative Anlagen bei der Biogasaufbereitung. Die Sätze für Strom aus Photovoltaik wurden dagegen abgesenkt und die Degression in diesem Bereich erhöht. Damit trägt das Gesetz Effizienzfortschritten und Preissenkungen in der Photovoltaik Rechnung. Weitere Anpassungen der Verütung von Solarstrom erfolgten bereits vor der aktuellen Novellierung.
In der jüngsten Novellierung des EEG, die zum 1.1.2012 in Kraft tritt, wurden insbesondere die Vergütungssätze für Geothermie und offshore-Windkraftanlagen deutlich angehoben. Damit soll diesen Technologien schneller zum Durchbruch verholfen werden. Für die übrigen Sparten sind die Vergütungsregelungen zwar weitgehend konstant geblieben, allerdings ergeben sich teilweise deutliche Änderungen durch neue Größenklassen, veränderte Bonusregelungen oder zusätzliche Randbedingungen.
Kritisch bewertet der BEE die Einführung der optionalen Marktprämie, die ab 2014 für Biogasanlagen mit einer Leistung von mehr als 750 KW sogar verbindlich wird. Dieses Instrument verusacht Mehrkosten für die Stromkunden, ohne gleichzeitig ausreichenden Anreiz für technologische Entwicklungen zugunsten einer besseren Systemintegration zu bieten. Die bessere Vernetzung der unterschiedlichen Technologien der Erneuerbaren Energien droht damit ebenso wie der Ausbau erprobter und die Entwicklung neuer Speichertechnologien hinter den Erfordernissen zurückzubleiben. Die Einführung eines "Stetigkeitsbonus", wie ihn die Regierung bereits im Koalitionsvertrag von 2009 angekündigt hat, steht zudem nach wie vor aus.