Im Dezember 2008 haben sich das Europäische Parlament und der Europäische Rat in erster Lesung abschließend auf die Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (EE-RiLi) geeinigt. Am 25. Juni 2009 trat die Richtlinie zusammen mit dem EU-Klima- und Energiepaket in Kraft. Damit liegt erstmals ein europäisches Regelwerk vor, das einen verbindlichen Rechtsrahmen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien in allen drei Sektoren – Strom, Wärme/Kälte, Verkehr – schafft. Die Zielvorgabe der Richtlinie lautet: Bis 2020 müssen in Europa mindestens 20 Prozent des Bruttoendenergieverbrauchs aus erneuerbaren Quellen stammen.
Um dieses Gesamtziel zu erreichen, erhalten die 27 Mitgliedstaaten jeweils rechtlich bindende nationale Ziele. Für Deutschland bedeutet das einen Anteil von 18 Prozent Erneuerbarer Energie am Endenergieverbrauch bis 2020. Wie die einzelnen Länder das Ziel über die verschiedenen Sektoren aufteilen, entscheiden sie dabei selbst. Nur im Verkehrssektor muss jeder Mitgliedstaat im Jahr 2020 mindestens einen Anteil von 10 Prozent aus Erneuerbaren Energien erreichen.
Anders als im ursprünglichen Entwurf der Kommission, der einen EU-weiten Zertifikatehandel einführen wollte, bleiben die nationalen Fördersysteme in der beschlossenen Fassung unangetastet. Nachdem auch die Befürworter von Quoten- und Zertifikate-Systemen in der EU-Kommission und in einigen Mitgliedstaaten überstimmt werden konnten, werden nun erfolgreiche Instrumente wie das deutsche
EEG und vergleichbare Einspeiseregelungen weiterhin zum schnellen Ausbau der Erneuerbaren im Stromsektor beitragen und ihre Überlegenheit unter Beweis stellen können.
Um dem Wunsch einiger Mitgliedstaaten nach mehr Flexibilität beim Erreichen der nationalen Ziele zu entsprechen, erlaubt die Richtlinie eine Zusammenarbeit der Staaten untereinander. Im gegenseitigen Einverständnis können sie durch flexible Mechanismen wie statistische Transfers, gemeinsame Projekte oder gemeinsame Fördersysteme nationale Ziele auch im Rahmen von Kooperationen erreichen.
Die Richtlinie verlangt von allen Mitgliedstaaten, der Kommission bis zum 30. Juni 2010 einen sogenannten Nationalen Erneuerbare-Energie-Aktionsplan (NREAP) nach einem detaillierten Muster vorzulegen, in dem die sektoralen Ziele für die Anteile von Energie aus erneuerbaren Quellen im Bereich Verkehr, Strom sowie Wärme und Kälte festgelegt werden. Gleichzeitig müssen die Regierungen darstellen, mit welchen Maßnahmen und Zwischenzielen sie die verbindlichen Vorgaben erreichen wollen. Ebenso müssen darin Nutzen für die Arbeitsplatzentwicklung und die Vermeidung von Treibhausen durch den Ausbau der Erneuerbaren dargestellt werden. Der BEE wird diesen Prozess in intensivem Kontakt mit anderen Verbänden der Erneuerbaren Energien als auch durch Einflussnahme auf den Diskussionsprozess in der Bundesregierung begleiten.