Die Europäische Union gibt ihren Mitgliedsländern immer wieder Leitlinien für den Ausbau der Erneuerbaren Energien vor. So müssen nach der EU-Stromrichtlinie von 2001 die Erneuerbaren Energien bis 2010 einen Anteil von 12,5 Prozent in diesem Sektor erreichen und nach der Biokraftstoffrichtlinie von 2003 der Anteil der Biokraftstoffe bei mindestens 5,75 Prozent liegen. In der EU gehört Deutschland zu den wenigen Staaten, die diese – wenngleich nicht verbindlichen – Ziele schon jetzt erreicht haben. Auch das nationale Ziel von 18 Prozent Erneuerbare Energie am gesamten Endenergie-Verbrauch, das im Rahmen des EU-Klima und Energiepaketes von den europäischen Staats- und Regierungs-Chefs im März 2007 beschlossenen wurde, wird Deutschland nach derzeitiger Entwicklung sicher erreichen und sogar übertreffen.
Am 25. Juni 2009 trat zusammen mit dem EU-Klima- und Energiepaket die
EU-Richtlinie zur Förderung Erneuerbarer Energien in Kraft. Sie legt EU-weit einen Anteil von 20 Prozent Erneuerbarer Energie am Endenergieverbrauch für das Jahr 2020 fest. Damit gibt es erstmals einen verbindlichen Rechtsrahmen für alle drei Sektoren der Erneuerbaren Energien (Strom, Wärme/Kälte, Verkehr). Um dieses Ziel insgesamt zu erreichen, hat die EU-Kommission es in sanktionsbewehrte nationale Einzelziele aufgeteilt. So kommt der für Deutschland gültige Wert von 18 Prozent Erneuerbare bis 2020 zustande.
Des Weiteren enthält die Richtlinie klare Vorgaben, um geeignete Rahmenbedingungen für den Ausbau der Erneuerbaren in allen Sektoren zu schaffen. Bis zum 30. Juni 2010 müssen die 27 Mitgliedsstaaten nun der Kommission ihre Nationalen Aktionspläne vorlegen, die über die vorgesehenen Maßnahmen und Wege zum Ziel Auskunft geben. Das Projekt
"REPAP2020" soll die Erarbeitung und Umsetzung wirksamer und möglichst ambitionierter Aktionspläne durch die Vorlage eigener Vorschläge voranbringen und die Regierungen bei Bedarf unterstützen. Der BEE beteiligt sich daran mit einem eigenen Entwurf für eine nationale Roadmap zum Ausbau der Erneuerbaren Energien.
Neben dieser wichtigen EU-Richtlinie haben weitere Richtlinien, Entscheidungen und Finanzierungsinstrumente aus Brüssel Bedeutung für das Vorankommen der Erneuerbaren. Die zur Novellierung anstehende Gesamtgebäude-Energieeffizienzrichtlinie sei hier ebenso als Beispiel genannt wie der immer wiederkehrende Kampf zwischen Rat, Parlament und Kommission um die Aufteilung von Forschungs- und Fördermitteln.
Der BEE ist seit langem auf europäischer Ebene aktiv und ist Gründungsmitglied der
European Renewable Energies Federation (EREF), der Stimme von Produzenten von Energie aus Erneuerbaren Quellen. Der BEE stellt mit Rainer Hinrichs-Rahlwes seit Mai 2010 den EREF-Präsidenten.
Sowohl im Rahmen von EREF als auch in einem Netzwerk von derzeit neun nationalen Verbänden der Erneuerbaren Energien arbeitet der BEE darüber hinaus eng mit dem europäischen Dachverband
EREC (European Renewable Energy Council) und seinen Mitgliedsorganisationen zusammen und unterstützt die Initiative "RE-thinking 2050 – A 100% Renewable Energy Vision for the European Union".
Um das Ziel einer regenerativen Vollversorgung in Europa zu erreichen, appelliert EREC an die Europäische Kommission, die Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament, ein verbindliches Ziel von mindestens 45 Prozent Erneuerbarer Energien bis 2030 zu beschließen.